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EU Berufskraftfahrer*in im Personenverkehr

EU Berufskraftfahrer*in im Personenverkehr

Kategorie:

Weiterbildung

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Übersicht

EU Berufskraftfahrer*in im Personenverkehr mit Ausbildung Fahrerlaubnis D und DE - Vorbesitz FE Klasse B weniger als 2 Jahre (Fahrerlaubnis Klasse D/DE)


Der Berufskraftfahrer Bus ist verantwortlich für den sicheren Transport von Fahrgästen und deren Gepäck. Um als Berufskraftfahrer Bus tätig zu werden, ist es erforderlich, die Fahrerlaubnis der Klasse D und DE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen von Bussen und Omnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer Bus umfasst sowohl praktische als auch theoretische Kenntnisse. Im praktischen Teil lernen die angehenden Kraftfahrer den Umgang mit den Fahrzeugen und die Durchführung von Fahrmanövern. Darüber hinaus werden die Fahrsicherheit und der richtige Umgang mit den Fahrgästen geübt. Im theoretischen Teil werden die angehenden Kraftfahrer unter anderem in den Bereichen Verkehrsrecht, Fahrphysik und Ladungssicherung geschult. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und bestandener Prüfung können Berufskraftfahrer Bus ihren Dienst in den Bereichen aufnehmen, beispielsweise im Linien- oder Reiseverkehr, im Schüler- oder Behindertentransport oder im Güterverkehr. Sie sind dafür verantwortlich, den Fahrplan einzuhalten und die Fahrgäste sicher an ihr Ziel zu bringen. Eine gute Ortskenntnis und ein sicheres Zeitmanagement sind daher wichtige Eigenschaften für Berufskraftfahrer Bus.

Die theoretische Ausbildung für den Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse D und DE gliedert sich in*:
  • 6 Einheiten Grundwissen
  • 18 Einheiten Klassenspezifischer Unterrichtbei 
  • * mit Vorbesitz Klasse B bis 2 Jahre
Zugangsvoraussetzungen:

Mindestalter: 

a) 24 Jahre

b) 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG,

c) 21 Jahre

  • aa) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des BKrFQG oder
  • bb) nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG im Linienverkehr bis 50 km,

d) 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach

  • aa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/BerufskraftfahrerIn“,
  • bb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
  • cc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden,

e) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km,

f) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d bei Fahrten ohne Fahrgäste.

Kurs-Merkmale

Dauer

90 Wochen


Qualifikationsstufe

Ja


Sprache

Deutsch


Einschätzungen

Ja

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