Weiterbildung
Die Weiterbildung zum Berufskraftfahrer im Bereich LkW ist für alle Fahrer von Lastkraftwagen vorgeschrieben, die ihre Fahrerlaubnis der Klasse C oder CE erwerben oder bereits besitzen und ihren Beruf als Kraftfahrer ausüben. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden und ist laut BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) alle fünf Jahre zu absolvieren.
Die Weiterbildung zum Berufskraftfahrer im LkW beinhaltet sowohl praktische als auch theoretische Kenntnisse. Im praktischen Teil werden die Fahrsicherheit und die Kenntnisse im Umgang mit den Fahrzeugen vertieft. Des Weiteren werden Manöver- und Fahrübungen durchgeführt, um die Fahrfähigkeiten zu verbessern. Im theoretischen Teil werden die Teilnehmer unter anderem in den Bereichen Verkehrsrecht, Fahrphysik und Ladungssicherung geschult.
Die Weiterbildung zum Berufskraftfahrer im LkW ist für alle Kraftfahrer verpflichtend, die ihren Beruf im Straßengüterverkehr ausüben und ist Voraussetzung für die Verlängerung der Fahrerlaubnis. Sie dient dazu, die Fahrsicherheit und die Kenntnisse im Beruf zu verbessern und trägt somit zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.
Fahrer (m/w/d) im Güterkraftverkehr, die die Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachweisen müssen
Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE.
Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrbundesamt.
Teilnahmezertifikat der BA Bildungsakademie GmbH
UE
50
Dauer
2 Wochen
Qualifikationsstufe
Ja
Sprache
Deutsch
Einschätzungen
Ja
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